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Aktuelles

Breitenauer See muss saniert werden

Erstelldatum24.05.2022

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen nach dem Wassergesetz BW und den einschlägigen Normierungen wie DIN 19700 müssen Hochwasserrückhaltebecken wie der Breitenauer See alle 10-20 Jahre einer Vertieften Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden, bei der zunächst das komplette angestaute Wasser abgelassen wird, damit alle sicherheitsrelevanten Anlagen untersucht und in Stand gesetzt werden können.

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen nach dem Wassergesetz BW und den einschlägigen Normierungen wie DIN 19700 müssen Hochwasserrückhaltebecken wie der Breitenauer See alle 10-20 Jahre einer Vertieften Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden, bei der zunächst das komplette angestaute Wasser abgelassen wird, damit alle sicherheitsrelevanten Anlagen untersucht und in Stand gesetzt werden können. Dabei muss der Seeablass im Winter erfolgen, um den Belangen von Fischereiwesen und Naturschutz und dem Schutz der Sulm Rechnung zu tragen. Insgesamt dauert es rund 170 Tage, bis das Wasser des Sees kontrolliert und vollständig in die Sulm abgelassen ist. Das Ablassen des kompletten Seevolumens ist zwingend vorgeschrieben und unterliegt nicht der Entscheidungshoheit des Wasserverbands oder des Naherholungszweckverbandes. Durch das Vorziehen der Maßnahme auf den Winter 2020/2021 reagiert der Wasserverband flexibel auf die für 2021 zu erwartenden coronabedingten Beeinträchtigungen des Freizeit- und Badebetriebes, um so zu einer Verkürzung der Sperrung des Sees für den Freizeitbetrieb beizutragen. Eingeplant war die Maßnahme ursprünglich für 2022/2023, nachdem der letzte komplette Seeablass inzwischen schon 25 Jahre zurückliegt und seitdem nur eine Teilabsenkung im Jahr 2013 vorgenommen wurde.

Am 1.12.2020 beginnt der Wasserverband mit dem kontrollierten Ablassen des Wassers. Etwa 4 Wochen vor dem Ablassen des Restwassers (voraussichtlich März/April 2021) beginnt der Fischereiverein Breitenauer See e.V. mit dem Abfischen seines auf etwa 10 Tonnen geschätzten Fischbestandes, der zum überwiegenden Teil in der benachbarten Vorsperre und Fischbecken befreundeter Fischereivereine untergebracht werden soll. Nach der Baumaßnahme und dem Erreichen eines ausreichenden Füllstandes werden die Fische wieder in den See zurückgesetzt. Nach dem Seeablass beginnen voraussichtlich im Mai 2021 die auf 2-3 Monate veranschlagten Bau- und Sanierungsarbeiten am Staudamm und den Uferbereichen. Ab dem Spätsommer 2021 wird der See dann kontinuierlich wieder angestaut und steht voraussichtlich je nach Ergiebigkeit der Niederschläge frühestens Ende 2022 wieder für Freizeitsportaktivitäten zur Verfügung.

Für den Naherholungszweckverband ist es nach dem schwierigen Jahr 2020 mit den pandemiebedingten Einschränkungen am See mit erheblichen Einnahmeausfällen im Campingpark und im Naherholungsgebiet das zweite Jahr in Folge mit erheblichen Nutzungseinschränkungen. Das ist schade und eine Herausforderung. Gleichzeitig ist aber festzustellen, dass ein Ablassen des Sees zum jetzigen Zeitpunkt mehr Sinn macht als in den Folgejahren 2022 oder 2023. Es ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch die Badesaison 2021 nur einen pandemiebedingt stark eingeschränkten und reglementierten Badebetrieb zugelassen hätte. Daher ist ein Vorziehen um zwei Jahre zu begrüßen.