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Regelungen und Hinweise

Platzordnung

Herzlich Willkommen auf dem Campingpark Breitenauer See! Wir freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub bei uns verbringen. Hier finden Sie einige Hinweise und Bitten, um Ihnen und allen anderen Gästen den Urlaub so angenehm und störungsfrei wie möglich zu gestalten. Der Campingpark Breitenauer See hat das ECOCAMPING Umweltmanagement eingeführt. Umweltschutz ist unser zentrales Anliegen beim Betrieb dieses Platzes.

  1. Bitte melden Sie sich bei Ihrer Ankunft zur Anmeldung direkt in der Rezeption.
  2. Bitte verlassen Sie am Abreisetag den Standplatz bis spätestens 11:00 Uhr sauber. Falls Sie später abreisen möchten, erkundigen Sie sich bitte in der Rezeption, ob der Platz noch frei ist.
  3. Auf unseren Standplätzen sind geschlossene, undurchlässige Planen als Vorzeltboden nicht gestattet.
  4. Ihr Standplatz ist nur für eine Besuchereinheit (Wohnwagen und Vorzelt) und 1 Auto oder 1 Reisemobil bestimmt.Kleine zusätzliche Zelte für eigene Kinder (0-16 Jahre) können in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung aufgestellt werden.
  5. Bitte beachten Sie, dass bei Wohnwagen und Wohnmobilen mit Flüssiggasanlagen der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsnachweis vorliegen muss. Gasflaschen (auch leere) dürfen nur mit aufgesteckter Sicherheitskappe transportiert werden.
  6. Reißen oder schneiden Sie keine Äste oder Zweige von Bäumen und Büschen ab.
  7. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist nicht erlaubt. Bitte achten Sie stets darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.
  8. Grillen Sie nur mit dafür zugelassenen Geräten. Grillen mit Gas und Holzkohle ist erlaubt. Kein Lagerfeuer.
  9. Die Platzruhe dauert von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr. Unsere Schranke ist von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr geschlossen. Bitte stellen Sie Radio, Fernsehapparat und ähnliche Geräte auf Zeltlautstärke. Im Interesse der Platzgäste ersuchen wir Sie höflich, während der genannten Zeit auch laute Unterhaltung und ruhestörenden Lärm zu vermeiden. Bitte nicht auf dem Platzgelände Fußballspielen, dafür ist unser Bolzplatz am See vorgesehen.
  10. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo (Tempolimit 10 km/h) gestattet. Fußgänger haben Vorrang, bitte achten Sie besonders auf die Kinder.
  11. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder vom Campingplatz ist verboten. Schaustellungen auf dem Platz bedürfen der Genehmigung durch die Verwaltung.
  12. Bitte entsorgen Sie ihren Abfall sortiert in einer unserer 5 Recyclingstationen. Bitte beachten Sie, dass Müllbeseitigung und das Entleeren von Chemietoiletten Aufgabe von Erwachsenen ist.
  13. Wir legen großen Wert auf Ordnung und Sauberkeit und führen ständige Kontrollen aller Einrichtungen durch. Bitte verlassen Sie die sanitären Anlagen in einwandfreiem Zustand. Rauchen und Mitnahme von Glasflaschen und Gläsern in die Sanitärräume ist nicht gestattet. Werfen Sie auf keinen Fall Abfälle in die Toiletten, bitte nutzen Sie dazu die bereit gestellten Abfallbehälter. Zur Beachtung: Kinder bis 6 Jahre dürfen aus Sicherheits-und Hygienegründen zur Benutzung der Sanitär- und Toilettenräume nur in Begleitung Erwachsener.
  14. Wasser ist ein sehr kostbares Gut. Gehen Sie damit bitte sparsam um und klären Sie auch Ihre Kinder diesbezüglich auf.
  15. Das Schmutzwasser Ihrer mobilen Toiletten können Sie bequem in den Ausgussstellen in den Sanitärgebäuden entleeren. Bitte nutzen Sie nur kläranlagenfreundliche Sanitärzusätze. Lassen Sie niemals Abwasser im Erdreich versickern oder direkt in die Regenwasserkanalisation fließen.
  16. Jeder dem Standplatz zugewiesene Stromanschluss ist mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) ausgestattet. Wir bitten Sie, Kabeltrommeln vollständig abzuwickeln.
  17. Tiere sind bei uns willkommen, bitte melden Sie diese bei Ihrer Ankunft an der Rezeption an. Innerhalb des Campingplatzes sind Hunde ständig an der Leine zu halten, sie dürfen nicht in die Sanitäranlagen mitgenommen werden. Außerhalb des Platzes stehen große Auslaufmöglichkeiten zur Verfügung, bitte fragen Sie in der Rezeption auch nach unserer Hunderunde. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Wegen oder Wiesen verrichtet bzw. entsorgen Sie diese mit den von uns bereitgestellten Hundetüten.
  18. Der Campingplatz übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die dem Mieter, seinen Angehörigen und seinen Besuchern entstehen. Anderes gilt nur, sofern vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Mitarbeiter vorliegt.
  19. Die Weisungen der Verwaltung bzw. des Außendienstes sind verbindlich. Dies gilt insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwägen, Zelten und ähnlichen Anlagen. Die Platzleitung ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder diese des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der übrigen Campinggäste erforderlich erscheint. Wer gegen die Bestimmungen dieser Platzordnung in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.
  20. E-Autos dürfen nicht geladen werden. Verstöße werden mit Platzverweis geahndet. Gäste die ein E-Auto laden, werden bei Schäden durch Brand, Leitungsüberlastung etc. voll haftbar gemacht.

Platzordnung als PDF

Verhaltensregeln mit Hund auf dem Campingplatz

Liebe Hundebesitzer,

wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch mit Ihrem Hund und möchten Sie hierbei bitten, sich aus Rücksicht auf die anderen Gästen an nachfolgende Regeln zu halten. Nur so helfen Sie uns, diejenigen Hundebesitzer anzumahnen, welche oftmals jeden Respekt gegenüber den üblichen Regeln auf einem Campingplatz vermissen lassen.

  • Zur Sicherheit der Gäste und um den Gästen, die die Liebe zu Tieren nicht so teilen wie Sie, einen angenehmen Urlaub zu ermöglichen, müssen die Hunde auf dem Campingplatz unbedingt an der Leine geführt werden.
  • Der Hund muss auch auf Ihrer Parzelle angeleint sein.
  • Kampfhunde sind nicht erlaubt!
  • Hund ist Hund – egal ob klein oder groß, süß, lieb oder ungefährlich! Finden Sie sich bitte damit ab, dass manche Gäste einfach Angst vor Hunden haben oder nicht möchten, dass ein fremder Hund am Tisch bettelt.
  • Hunde dürfen nicht in die Sanitäranlagen mitgenommen werden.
  • Hunde sind außerhalb des Campingplatzes (ab Schranke) Gassi zu führen. Nicht am Badestrand und dessen Liegewiese, nicht auf der Zeltwiese und auch nicht auf dem restlichen Campingplatzgelände.
  • Sie sind als Hundebesitzer dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften Ihres Tieres aufzusammeln und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Wir glauben, dass Sie dies gerne tun werden, denn Ihnen oder Ihrem Kind wäre es sicherlich auch unangenehm, mit nackten Füßen in einen Hundehaufen zu treten. Wenn also mal ein Malheur passiert, finden Sie kostenlose Hundetüten an allen Ausgängen.
  • Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihr Hund nicht überall sein Revier markiert, denn andere Hunde werden es ihm an selber Stelle nachmachen. Halten Sie ihn deshalb bitte kurz!

Leider sehen wir uns gezwungen, diese Regeln mit Nachdruck einzuhalten. Seien Sie sich bitte darüber bewusst, dass bei Ignoranz die Folge ist, dass Hunde gar nicht mehr auf den Campingplatz dürfen. Zudem erschweren Sie den verantwortungsvollen Hundebesitzern völlig unnötig die Freude an ihrem Campingurlaub!

Liebe Nicht-Hundebesitzer,

wir bitten Sie, eventuelle Vergehen sofort an der Rezeption zu melden – Reklamationen bei der Abreise helfen wenig.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Übersicht der wichtigsten Regelungen am Breitenauer See

Die Badebucht darf nur zum Baden benutzt werden. Surfbretter, SUP und andere Wasserfahrzeuge dürfen nicht in der Badebucht zu Wasser gelassen werden. Hierfür gibt es den Surferstrand (Siehe örtliche Beschilderung). Offenes Feuer, Grillen und Shisha-Rauchen ist verboten. Fahrradfahren ist nur auf den Wegen erlaubt, nicht auf der Liegewiese.

Im Badebereich herrscht vom 15.04. bis 30.09. absolutes Hundeverbot. Vom 01.10. – 14.04. sind Hunde an der Leine gestattet. Im gesamten Erholungsgebiet besteht Leinenzwang. Auf unsere Übersichtskarte können Sie sehen wo Sie mit Ihrem Vierbeiner spazieren gehen können. KLICK (PNG-Bilddatei, 641,65 KB, 02.09.2024)

Der Aufenthalt im Erholungsgebiet ist bis 22:45 Uhr gestattet. Die Parkplätze werden um 23:00 Uhr geschlossen. Störung durch laute Musik und Lärm ist nicht zulässig.

Nähere Hinweise zum Breitenauer See finden Sie hier