Breitenauer See Camping - AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den 5*–Campingpark Breitenauer See für Vermietung und Camping (Stand Dezember 2014)
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und dem Naherholungszweckverband Breitenauer See. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch geschehen. Die vertraglichen Leistungen des Campingparks Breitenauer See werden aufgrund der jeweiligen gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Campingparkverwaltung behält sich das Recht vor, Platz‐ und Objektzuteilungen zu ändern, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich durch den Campingpark Breitenauer See bestätigt wurden.
Für den Vermieter wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn dieser durch den Campingpark Breitenauer See schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt dann auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
Es kommt ausdrücklich kein Reisevertrag zustande, da wir kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes sind und bei allen Angeboten – auch Sonderangeboten – die Unterbringungsleistung die wesentliche Hauptsache ausmacht. Weitergehende Leistungen haben jeweils nur untergeordnete Bedeutung.
Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen daher einer schriftlichen Bestätigung. Wenden Sie sich deshalb bitte schriftlich an den Campingpark Breitenauer See.
2. Buchung
Buchungen können in den oben aufgeführten Arten durchgeführt werden. Für die Saison zwischen April und September ist eine rechtzeitige Buchung zwingend zu empfehlen, zudem gilt grundsätzlich eine Mindestbuchungszeit von 3 Nächten für das Camping und von 7 Nächten für die Mietobjekte, in der Nebensaison sind auch kürzere Mindestaufenthaltstage möglich.
Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Preise und Daten sind verbindlich. Änderungen der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern diese nicht. Die jeweiligen Besonderheiten, insbesondere die buchbare Personenzahl, sind zu beachten.
Buchungen von Alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden durch die Rezeption des Campingpark Breitenauer See storniert! Ebenso werden Buchungen von Personen, welche bereits ein Platzverbot erteilt bekommen haben, storniert. Der Campingpark behält sich aufgrund des Hausrechts vor, Reservierungen jederzeit zu stornieren.
Falls Ihr Wunschobjekt, Wunschstandplatz oder der von Ihnen favorisierte Zeitraum nicht zur Verfügung stehen, dann wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Rezeption. Wir werden miteinander versuchen, Ihre Wunschbuchung möglich zu machen.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Angebote, Standplätze und Objekte online buchbar sind. Nutzen Sie dafür bitte andere Kommunikationswege (Post, Telefon, E‐Mail)
3. Zahlung
Für das Camping sowie die Mietobjekte wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung (Rechnung) fällig. Kurzfristige Buchungen und Rechnungsbeträge unter € 100.‐ sind sofort komplett zur Zahlung fällig. Der Restbetrag wird am Anreisetag vor Ort in Rechnung gestellt
Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist ausgeschlossen. Eine von uns anerkannte Rabattkarte muss bei Buchung ausgestellt sein und bei Anreise im Original vorliegen. Eine nachträgliche Anerkennung des Rabatts ist nicht möglich.
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungstermine sind verbindlich. Wir bitten um pünktliche Einhaltung, da sonst Ihre Buchung gefährdet ist. Bei Überschreitung der Zahlungstermine um mehr als 7 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht, ohne besondere vorherige Ankündigung, zu. Der Mieter hat die entsprechenden Auslagen gemäß Punkt 6 zu tragen.
4. Anreise / Abreise
Die in der jeweiligen Buchungsbestätigung angegebenen An‐ und Abreisetermine sind verbindlich. An‐ und Abreisetag gelten jeweils als 1 Tag.
Der gebuchte Standplatz bzw. das Mietobjekt steht Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Das Mietobjekt muss am Abreistag bis spätestens 10:00 Uhr, der Standplatz bis spätestens 11:00 Uhr geräumt sein. Außerhalb der Hauptsaison kann nach Absprache der Standplatz auch später verlassen werden, wenn dieser nicht bereits anderweitig vermietet ist und dies von der Rezeption bestätigt wurde. Die Kosten dafür erfahren Sie bitte an der Rezeption.
Die Mietobjekte sind besenrein zu verlassen. Das Inventar (Küchengeräte, Geschirr, Herd, Backofen) sind jeweils nach Gebrauch zu reinigen und bei Verlust oder Defekt an der Rezeption zu melden.
5. Umbuchung
Wenn Sie umbuchen möchten, also den bestehenden Vertrag ändern wollen (z. B. Änderung der Personenzahl, Standplatz, Mietobjekt) und wir damit einverstanden sind, stellen wir Ihnen den neuen Preis und € 10,00 Bearbeitungsgebühr in Rechnung
6. Rücktritt des Kunden / Stornierung
Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen, bis einschließlich zum Beginn des gebuchten Termins um 18:00 Uhr, vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist ein Rücktritt nur schriftlich (Brief, E‐Mail, Fax) möglich. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Rezeption des Campingparks und deren Bestätigung.
Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir gemäß § 537 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine angemessene Entschädigung nach folgender Aufstellung berechnen:
Bei einem Rücktritt wird einmalig eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 berechnet und zusätzlich eine Stornoentschädigung von:
- bis 45 Tage vor Mietbeginn: 0% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
- 44 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
- 29 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
- 14 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 75% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
- bei einer späteren Stornierung, bei Nichterscheinen oder bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Anreise, ist der bei der Buchung bestätigte Gesamtpreis vollständig, abzüglich ersparter Aufwendungen, zu entrichten.
Ihnen bleibt vorbehalten geltend zu machen und nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
Standplätze und Mietobjekte, die am Anreisetag bis 18:00 Uhr nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgte, können von der Campingparkverwaltung anderweitig genutzt werden, ebenso Plätze und Objekte, die durch vorzeitige Abreise frei werden. In diesen Fällen hält der Vermieter für eine eventuelle spätere Anreise bzw. Wiederanreise einen anderweitigen Standplatz bereit. Das Besetzen eines Standplatzes oder Mietobjektes durch den Campingpark Breitenauer See bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, da die Gäste in der Regel anderweitig untergebracht werden könnten. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reisekostenrücktrittversicherung, z. B. bei Ihrer Versicherung oder einem beliebigen Reisebüro (Europäische Reiseversicherung).
7. Besucher
Besucher sind jederzeit herzlich Willkommen, müssen sich aber vor Betreten des Campingparks in der Rezeption anmelden. Es dürfen nur angemeldete Personen den Campingpark betreten und benutzen.
8. Hunde
Hunde sind in unserem Campingpark, mit Ausnahme von Kampfhunden und als gefährlich eingestufte Hunderassen, willkommen. Bitte beachten Sie, dass pro Standplatz nur ein Hund erlaubt ist. Im gesamten Campingpark, sowie im angrenzenden Naherholungsgebiet, herrscht Leinenzwang. Weiterhin gilt im Bereich der Badebucht, in der Zeit von 15.04. – 30.09. des Jahres ein generelles Hundeverbot.
9. Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten für Rezeption, Minimarkt und Restaurant, welche sich teilweise unterscheiden. Ebenso die generell eingeschränkten Öffnungszeiten in der Nebensaison.
Die Ein‐ und Ausfahrt zum Campingpark ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht möglich
10. Haftung
Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Campingpark pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch Ihn, seine Begleiter oder seine Gäste entstanden sind, dem Vermieter zu ersetzen. Der Naherholungszweckverband Breitenauer See bzw. der Campingpark übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die dem Gast, seiner Begleiter oder Besucher, im Zusammenhang mit der Nutzung des Campingparks entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Beeinflussung durch höhere Gewalt, z. B. Wetter, Streik schließt jede Haftung aus.
11. Anzeigepflicht
Bei bestehenden Mängeln ist der Mieter verpflichtet, der Verwaltung des Campingparks Breitenauer See unverzüglich den Mangel anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, stehen dem Mieter keine Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund zu.
12. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine bei uns im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten in unsere EDV‐Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Beide Vertragsparteien werden sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses, als auch nach dessen Beendigung, die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten.
Von Zeit zu Zeit finden durch uns oder durch Dritte, im Campingpark und im angrenzenden Naherholungsgebiet, Bild‐ und Tonaufnahmen statt, welche ausgestrahlt bzw. veröffentlicht werden können. Falls Sie dies nicht möchten, bitten wir Sie, uns zu informieren.
13. Platzordnung / Polizeiverordnung
Für alle Aufenthalte im Campingpark Breitenauer See ist die Platzordnung verbindlich. Diese ist an der Rezeption erhältlich bzw. befindet sich im Aushang. Bei groben Verstößen steht dem Vermieter eine fristlose Kündigung, auch ohne vorherige Abmahnung, zu. Ein Anspruch des Mieters besteht dann nicht.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass für das Naherholungsgebiet Breitenauer See jeweils eine separate Polizeiverordnung und eine Gemeingebrauchsverordnung bestehen, welche sich im Aushang befinden.
14. Änderungen der Kataloginformation / Preisanpassung
Alle angegebenen Preise enthalten den zurzeit jeweils gültigen Umsatzsteuersatz. Bei Erhöhung eines Umsatzsteuersatzes bzw. sollte steuerfreier Umsatz steuerpflichtig werden, und falls die Leistung noch nicht erbracht ist, machen wir von unserem Ausgleichsanspruch in Höhe der umsatzsteuerpflichtigen Mehrbelastung, die sich durch Gesetzesänderung ergibt, Gebrauch, auch wenn der Vertrag bereits länger als vier Monate vor in Kraft treten der Gesetzesänderung geschlossen ist.
Die im Prospekt angegeben Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind, die wir uns ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
15. Irrtümer
Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck‐ und Rechenfehler zu berichtigen.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz des Naherholungszweckverbandes Breitenauer See, Heilbronn am Neckar.
5*‐Campingpark Breitenauer See
Breitenauer See 2
74245 Löwenstein
07130 8558
07130 3622
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Zur Homepage
Kreissparkasse Heilbronn
IBAN: DE84 6205 0000 0000 0215 08
BIC: HEISDE66XXX
Umsatzsteuer‐ID: DE14 5789 088
Geschäftsführung
Naherholungszweckverband Breitenauer See
Tobias Kniel
Rathausgasse 4
74182 Obersulm
07130 28‐401
07130 28‐409
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